Ärztliche Untersuchung

Sie benötigen ein amtsärztliches Gutachten (in der Fahrschule abzugeben).
Kosten ca € 29,- (kein Krankenschein).
Liste der befugten Ärzte im 10. Bezirk

Anmeldung in der Fahrschule

Ihre Anmeldung zur Ausbildung muss persönlich vom Führerscheinwerber im Büro unserer Fahrschule durchgeführt werden.
Die Anmeldung bei der Behörde wird von der Fahrschule durchgeführt.
Ausgenommen: Begleiter § 122 und L17.
In der Fahrschule abzugeben sind:  
Kopie Reisepaß
Kopie Meldezettel
Kopie Heiratsurkunde (bei Namensänderung)
Original Amtsarztgutachten
Original Haftschalenbefund
Kopie EHK
1 Paßbild  

Anmeldung bei der Behörde

Die Anmeldung bei der Behörde wird von der Fahrschule durchgeführt.
Ausgenommen: Begleiter § 122 und L17

Ausbildung mit §122 oder L17:

Der Bewerber wird von der Fahrschule angemeldet.
Der Begleiter muss sich direkt im Verkehrsamt Wien 1090 Wien
Josef Holaubek Platz Nr. 1 oder bei seiner zuständigen BH anmelden
.
Zur Anmeldung des Begleiters sind mitzunehmen:
Kopie des amtsärztlichen Gutachten vom Bewerber
Führeschein des Begleiters
Zulassungsschein des privaten Kfz.
Anträge für die Ausbildung ( Fahrschule )

Ausbildungsmöglichkeiten  in unserer Fahrschule:

"Code 111"  
"AV"   Führerschein
"A"      Führerschein
"B"      Führerschein
"L17"  Führerschein
"B"      Führerschein mit §122

Code 111

Voraussetzungen:
Kein Theorieunterricht
Keine Prüfung
Führerschein "B" mindestens 5 Jahre
6 Fahrstunden in einer Fahrschule
neuer Führerscheinantrag ( Fahrschule )
Ausbildungsbestätigung der Fahrschule

"AV" Führerschein ( Vorstufe A )

Voraussetzungen:
Antragstellung ab den 17 Lebensjahr
Praktische Prüfung ab den 18 Lebensjahr
Ausbildung im Rahmen einer Fahrschule
36 Lektionen Theoriekurs
12 Lektionen praktische Ausbildung
Lenkerprüfung
Nach 2 Jahren automatisch "A" Führerschein

"A" Führerschein

Voraussetzungen:
2 Jahre "AV" Führerschein ( automatisch ohne Prüfung )
Antragstellung ab den 21 Lebensjahr
Ausbildung im Rahmen einer Fahrschule
bei Führerscheinergänzung: 8 Lektionen Theoriekurs
ohne Führerscheinergänzung: 36 Lektionen Theoriekurs
12 Lektionen praktische Ausbildung
Lenkerprüfung

"B" Führerschein

Voraussetzungen:
Antragstellung ab den 17 Lebensjahr
Computerprüfung bereits 6 Monate vor dem 18 Geburtstag
Praktische Prüfung ab den 18 Geburtstag
Ausbildung im Rahmen einer Fahrschule
36 Lektionen Theoriekurs
12 Lektionen praktische Ausbildung (ohne Hauptschulung) 
HAUPTSCHULUNG: mind. 2 Fahrstunden abhängig vom Talent des Schülers

Lenkerprüfung

"B" Führerschein mit §122

Voraussetzungen:
Antragstellung ab den 17 Lebensjahr
36 Lektionen Theoriekurs
12 Lektionen praktische Ausbildung mit der Fahrschule
1000 km mit dem Privatfahrzeug mit Fahrtenbuch
Computerprüfung ( Fahrschule) bereits 6 Monate vor dem 18 Geburtstag
Praktische Prüfung mit Privatfahrzeug und Ausbildner oder Fahrschule ab 18 Jahre

"B" Führerschein mit "L17"

Voraussetzungen: des Bewerbers:
Vollendung des 16 Lebensjahres
Verkehrszuverlässigkeit ( Polizei)
Nachweis der geistigen und körperlichen Reife (Arzt)
Namhaftmachung von höchstens 2 Begleitern
36 Lektionen Theoriekurs
insgesamt 21 Lektionen praktische Ausbildung inkl.
6 Stunden begleitender Schulung mit Fahrlehrer im privaten Kfz.
3000 km. private Ausbildung mit Fahrtenbuch
Fahrprüfung erst ab den 17 Geburtstag

Voraussetzungen: des Begleiters:
Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten 
Lenkerberechtigung mindesten 7 Jahre
3 Jahre Fahrpraxisnachweis
3 Jahre keine schweren Verkehrsübertretungen

Ärzte im 10. Bezirk

Dr. Maria LANDKAMMER
Sapphogasse 14/3
Tel: 688 44 44

Dr. Gerhard SOBOTKA
Neilreichgasse 26/4
Tel: 606 06 00

Dr. Renate SOCK
Alfred Stix Platz 2/19
Tel: 615 02 71

Dr. Sylvia TIEDEMANN
Buchengasse 68/7-8
Tel: 604 22 22

Dr. Helmut WUTZL
Zur Spinnerin 22
Tel: 602 45 62

Dr.Michael FAHSL
Leebgasse 56/1
Tel: 604 34 63
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