LENKBERECHTIGUNG

  • Ein Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h
  • Mit einer Masse im fahrbereiten Zustand von höchstens 425 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterien gerechnet)
  • Mit einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 6 kW für andere Motortypen

 

 

VORAUSSETZUNGEN

  • Das erforderliche Mindestalter beträgt 16 Jahre. Mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten, kann der AM Führerschein sogar schon ab dem 15. Lebensjahr erworben werden.
  • Es darf kein Lenkverbot bestehen und ab dem 20. Geburtstag ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
  • Die theoretische und praktische Ausbildung darf frühestens zwei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

 

 

ANMELDUNG

Bitte bringen Sie zur Anmeldung in die Fahrschule folgendes mit:

  • Ihren amtlichen Lichtbildausweis
  • Ihren Meldezettel
  • Ein aktuelles U-Passbild
  • Bei Bewerben unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter zur Anmeldung mitkommen

 

 

AUSBILDUNG

Um zur Prüfung antreten zu dürfen, ist eine Theorieausbildung im Umfang von mindestens sechs Unterrichtseinheiten vorgeschrieben. Zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung, erhalten Sie in der Fahrschule Lehrbücher sowie unsere CTOnline-Übungsapp.

 

Eine praktische Ausbildung im Umfang von acht Fahrstunden ist verpflichtend zu absolvieren. Davon sind mindestens zwei Fahrstunden im Straßenverkehr zu fahren.

Bei uns fahren Sie mit dem fahrschuleigenen Mopedauto, ausgestattet mit Doppelpedalen und Zusatzspiegel für den Fahrlehrer. So können Sie auch die Ausfahrten im Straßenverkehr sicher und entspannt genießen!

 

 

PRÜFUNG

Die theoretische Prüfung besteht aus einem schriftlichen Multiple-Choice-Test und kann schon vor dem 15. bzw. 16. Geburtstag abgelegt werden.

 

Für das Fahren gibt es zwar keine "echte Prüfung", aber bei der Fahrausbildung muss dem Fahrlehrer eine ausreichende Fahrzeugbeherrschung nachgewiesen werden.

 

 

FÜHRERSCHEIN

Sie erhalten gleich nach der bestandenen Fahrprüfung einen vorläufigen Führerschein, mit dem Sie innerhalb der folgenden vier Wochen in Österreich fahren dürfen. Der Kartenführerschein wird Ihnen nach Einzahlung der behördlichen Gebühren mit der Post zugestellt.

 

+43 (1)  604-22-20

office@fahrschule-heinrich.at

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